Handbuch Binnenschifffahrtsfunk 2020
Das "Handbuch Binnenschifffahrtsfunk" ist gemäß den Vorschriften der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung und der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung in der jeweils aktuellen Fassung an Bord eines jeden Schiffes mitzuführen, das mit einer UKW-Sprechfunkanlage ausgerüstet ist.
Nach der letzten Änderung der BinSchStrO trifft der aktuell gültige Wortlaut des Paragraph 1.10, Nr. 1 Buchst. l u.a. folgende Aussage über das Handbuch Binnenschifffahrtsfunk, das sich an Bord befinden muss:
"Ein Abdruck des Handbuchs Binnenschifffahrtsfunk, Allgemeiner Teil und Regionaler Teil Deutschland für die befahrene Wasserstraße, in der jeweils geltenden Fassung; als Abdruck gilt auch eine elektronische Textfassung, wenn sie jederzeit lesbar gemacht werden kann"